Erster Rostocker Erbvertrag Bedeutung

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Erster Rostocker Erbvertrag

Erster Rostocker Erbvertrag Logo #42000 Der Erste Rostocker Erbvertrag wurde am 21. September 1573 zwischen der Hansestadt Rostock und dem mecklenburgischen Fürstenhaus geschlossen. Den Fürsten wurde darin die Erbherrschaft, sowie die hohe Gerichtsbarkeit über die Stadt zugestanden, welche gleichzeitig wichtige Privilegien verlor, andere jedoch festschrieb. Das Ziel, wie andere Hanse...
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